Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich
Alle Lieferungen und Leistungen von SweetDreams erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

SweetDreams
Else-Klindtworth-Str. 42
21614 Buxtehude

§ 2 Zahlungsbedingungen
Alle Preise sind in EURO angegeben.

2.1 SweetDreams behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurückzutreten. Durch Vorleistung von SweetDreams angefallene Kosten werden vom Auftraggeber übernommen.
2.2 Spätestens 14 Tage nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des Auftragswertes zu Zahlen.
Ist kein ausreichender Zeitraum vorhanden, dann wird die Anzahlung sofort fällig. Die Höhe der Anzahlung kann der Auftragsbestätigung entnommen werden.
Die Anzahlung kann ggf. entfallen.
Bei Lieferservice bzw. Flaschenverkauf von SweetDreams findet keine Anzahlung statt.
2.3 Die Abschlussrechnung erfolgt nach dem Ende der Veranstaltung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig.
2.4 Nach Ablauf Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. SweetDreams ist berechtigt, ohne weitere Mahnungen, Verzugszinsen in Höhe von
5% bei Privatkunde
9% bei Geschäftskunde
zu fordern.

§ 3 Stornierung / Rücktritt vom Vertrag
3.1 Bei einem Rücktritt des Kunden vom Vertrag oder einem Abbruch nach Erhalt der Auftragsbestätigung, berechnet SweetDreams dem Kunden alle bereits entstandenen Kosten.
3.2 Stornierungskosten-Staffelung:
bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 0% der vereinbarten Gesamtvergütung
bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25% der vereinbarten Gesamtvergütung
bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% der vereinbarten Gesamtvergütung
<10 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80% der vereinbarten Gesamtvergütung

§ 4 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle gelieferten oder abgeholten Waren und sonstige Gegenstände im Eigentum von SweetDreams. Der Auftraggeber trägt alle Kosten, die durch Diebstahl von Barequipment oder sonstigen auf der Veranstaltung oder im Verleih befindlichen Gegenstände und Waren der SweetDreams entstehen. Erfolgt ein Zugriff durch Dritte auf die noch im Eigentum von SweetDreams befindlichen Gegenstände, insbesondere eine Pfändung im Wege der Zwangsvollstreckung, so hat der Besteller den Dritten sogleich auf das Eigentum von SweetDreams hinzuweisen. Sämtliche durch einen solchen Zugriff Dritter entstehenden Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen.

§ 5 Liefer- und Leistungsverzögerung
Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt und Unmöglichkeit sind von SweetDreams nicht zu vertreten. Schadensersatzansprüche gegen SweetDreams aufgrund höherer Gewalt oder Unmöglichkeit werden hiermit ausgeschlossen.

§ 6 Auf- und Abbau sowie Einsatz von Sonnenschirme, Zelten und Pavillons

Für die Sturmabspannung der Sonnenschirme, Zelte und Pavillons ist der Auftraggeber verantwortlich. SweetDreams haftet nicht für Schäden, die dem Auftraggeber oder Dritten durch unsachgemäßes Abspannen und unsachgemäße Sicherung der Sonnenschirme, Zelte und Pavillons entstehen. SweetDreams haftet außerdem nicht für Schäden, die durch Wassersackbildung auf den Dächern der Sonnenschirme, Zelte und Pavillons im Falle stärkeren Regens entstehen. SweetDreams weist darauf hin, insbesondere bei starkem Regen und starkem Wind, die Sonnenschirme, Pavillons und Zelte nicht zu benutzen.

§ 7 Fehlende oder beschädigte Gegenstände, Verschmutzungen
7.1 Für angemietete Gegenstände obliegt dem Kunden von der Übernahme bis zur Rückgabe die Sorgfaltspflicht. Fehlende und beschädigte Gegenstände, einschließlich Gläsern, werden dem Kunden mit dem Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% des Wiederbeschaffungswertes in Rechnung gestellt.

7.2 Alle Geräte müssen vor der Rücke vom Kunden gereinigt werden. Alternativ können die Geräte von SweetDreams gereinigt werden, hier wird eine Pauschale von 100€ veranschlagt.

$9 Jugendschutz/Altersbeschränkung
Jugendschutzgesetz (JuSchG)
§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren,
2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht entnehmen können.

§ 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen gewerbsmäßig nur mit dem Hinweis “Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz” in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder, soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Frontetikett anzubringen..

§ 9 Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

§ 10 Werbung, Referenzen
10.1 Während der Veranstaltung gestattet der Kunde SweetDreams, Werbung für eigene Zwecke zu machen. Dieses kann in jeglicher Form stattfinden (Flyern, Visitenkarten, Aufstellern)

10.2 Der Kunde gestattet SweetDreams, seinen Namen, Firmenlogos, Veranstaltungsfotos und ein Kurzprofil der Veranstaltung auf der offiziellen Homepage und auf allen offiziellen Social- Media-Profilen als Referenz zu veröffentlichen.
Für das Einholen von Nutzungsrechten von den Gästen des Kunden (Für Foto- und Filmmaterial) ist der Kunde selber verantwortlich.
§ 11 Sonstiges
Der Kunde verpflichtet sich, die angegebene Stückzahl an Cocktails im vereinbarten Zeitraum in Anspruch zu nehmen. Sollte die im Paket vereinbarte Stückzahl an Cocktails, in der vereinbarten Zeit, durch den Kunden nicht in Anspruch genommen werden, hat der Kunde kein Recht auf Erstattung der verbliebenen Cocktails.
§ 12 Datenschutz
12.1 Alle persönlichen Daten, die der Kunde SweetDreams zur Verfügung stellt, werden gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes gesammelt, verwendet und aufbewahrt.
12.2 SweetDreams verwendet die persönlichen Daten des Kunden zum Abwickeln des durch den Kunden erteilten Auftrags und/oder den Kunden über neue Veranstaltungen, Angebote und Dienstleistungen zu informieren. Der Kunde kann nach Abschluss des Auftrages verlangen, dass SweetDreams ihm keine weiteren Informationen zusendet.
§ 13 Schlussbestimmungen
13.1 Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
13.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, der Hauptsitz von SweetDreams (21614 Buxtehude). Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
13.3 Druckfehler, Irrtümer und Änderungen vorbehalten.

Buxtehude, den 28.02.2021